Zustandsanalyse und Investitionsplanung
Zustandsanalyse und Investitionsplanung
Um den mittel- und langfristigen Investitionsbedarf und dessen Finanzierung erheben und abbilden zu können, bieten wir Ihnen ein zweistufiges Dienstleistungspaket an.
Stufe 1 Zustandsanalyse:
In einer ersten Phase wird in 3 Schritten der Zustand der baulichen Anlagen erfasst. Der 1. Schritt umfasst eine Aufnahme aller Unterlagen sowie eine Sichtkontrolle vor Ort. Alle wesentlichen Bauteile und Anlagen werden aufgenommen. Dazu werden die Instandsetzungen der letzten 10 Jahre und die geschätzte Restlebensdauer abgebildet. Sie erhalten anschliessend einen Bericht mit allen Angaben wie Aufbau der Bauteile, Hersteller, Typ, Servicefrequenz und Zustandseinschätzung. In einem 2. Schritt werden Bauteile und Anlagen, welche Auffälligkeiten aufweisen sowie sogenannte "nicht inspizierbare Elemente" detailliert geprüft. Hierzu ziehen wir die Servicedienstleister (Anlageservice) sowie entsprechende Fachexperten [nach Gewerken] bei, welche in Kurzform ihre Einschätzungen zum Zustand und dem Zeitpunkt der Instandsetzung abgeben. Bei Bedarf [Gebäude, welche vor 1990 erstellt wurden] wird zudem eine Expertin für die Prüfung über das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen beigezogen. Der 3. Schritt dient der Detailanalyse der Erkenntnisse aus Schritt 2. Hierzu gehören insbesondere bauphysikalische [Feuchtigkeit, Lärm] oder statische [Belastbarkeit, Erdbebensicherheit] Detailanalysen sowie die Einholung von Laborergebnissen mit Proben von Baustoffen, welche durch gesundheitsgefährdende Stoffe kontaminiert sein könnten.
Jeder Schritt kann separat bestellt werden und zu jedem der genannten Schritte wird ein Bericht mit ergänzenden Ausführungen zum Bauwerk, dem Zustand, dem Finanzbedarf für die Instandsetzung sowie unseren Empfehlungen abgegeben.
Stufe 2 Investitionsplanung:
Aufgrund der Ergebnisse der Zustandsanalyse wird ein Investitionsplan erstellt. Darin werden Einzelmassnahmen zu möglichen Projekten gebündelt und der Investitionsbedarf pro Jahr abgebildet. Der Investitionsplan umfasst einen Prognosehorizont von 10 Jahren. Bei Miteigentümergemeinschaften, welche über einen Fonds für Erneuerungen verfügen, wird dessen Stand, die Entwicklung der weiteren Äufnungen im Prognosezeitraum sowie dessen Höhe, geprägt durch die Verwendung der geplanten Ausgaben für Erneuerungen abgebildet. Dabei kann [grafisch] aufgezeigt werden, zu welchem Zeitpunkt der Fonds ausgeschöpft ist und eine Zusatzfinanzierung organisiert werden müsste. Vor allem dieser Punkt muss frühzeitig bekannt sein, damit die notwendigen Schritte mit dem notwendigen Vorlauf geplant werden können. Für Auftraggeber, welche noch keine Rückstellungen bilden, können projektscharf die Jahrestranchen ermittelt werden, welche ab dem Zeitpunkt der Ausgabenplanung bis zum Instandsetzungszeitpunkt erforderlich sind.
Bolliger Neukom Treuhand erstellt auch für diesen Teil einen umfassenden Bericht. Wir zeigen Ihnen mögliche Planungsschritte und Subventionsgefässe auf bereiten Grundlagen auf, aufgrund deren Entscheidungen oder Versammlungsbeschlüsse erhoben werden können. Auf Wunsch koordinieren wir Ihnen den Beizug von Planerdienstleistungen sowie die Erstellung von Studien und Kostenschätzung [ergänzend zum von uns erhobenen Finanzbedarf].